Aufnahmebedingungen
Ganz individuell nach Voraussetzungen finden Sie im Folgenden unsere Aufnahmebedinungen in die 6., 7. oder 10. Klasse. Ein Schulwechsel von der Mittelschule, der Realschule und des Gymnasium ist in die fünfstufige Form (6.-10. Jahrgangsstufe), in die vierstufige Form (7.-10. Jahrgangsstufe) sowie in die zweistufige Form (10. und 11. Jahrgangsstufe) möglich.
Sie können Ihr Kind aus der 4. Klasse anmelden.
Vorsaussetzungen
- Höchstalter am 30.06.: noch nicht 13 Jahre
- Im Übertrittszeugnis der Grundschule die Durchschnittsnote 2,66 oder besser in den Fächern Deutsch, Mathematik und Heimat- und Sachunterricht
- Über die Aufnahme entscheidet die Schulleitung
Sie können Ihr Kind aus der 5. oder 6. Klasse anmelden.
Vorsaussetzungen
- Höchstalter am 30.06.: 14 Jahre
Zwischen- oder Jahreszeugnis
- der Mittelschule: 2,66 (M, D, E)
- des Gymnasiums / der Realschule
oder: Probeunterricht
Aus der 6. oder 7. Klasse (Mittelschule)
Voraussetzungen:
Höchstalter (30.06.):
- 14 Jahre
Zwischenzeugnis:
- 2,66 (M, D, E)
- Geeignet zum Besuch des M-Zuges
Oder: Probeunterricht
Aus der 6. Klasse (Realschule / Gymnasium)
Voraussetzungen:
Höchstalter (30.06.):
- 14 Jahre
- Vorrückungserlaubnis in die 7. Klasse
Oder: Ohne Vorrückungserlaubnis
- mindestens Note 4 (M, D, E) im Jahrgangszeugnis der 6. Klasse
Oder: Mit Aufnahmeprüfung
Ziel: Erwerb des Wirtschaftsschulabschlusses innerhalb von zwei Jahren
Voraussetzungen:
Mittelschule:
- Qualifizierender Mittelschulabschluss
- mindestens Note 3 im Fach Englisch
- oder erfolgreicher Mittelschulabschluss (Probezeit)
Gymnasium / Realschule / M-Zweiges der Mittelschule
- mindestens Note 4 (D, E) im Zeugnis der 9. Klasse