Aufnahmebedingungen

Ganz individuell nach Voraussetzungen finden Sie im Folgenden unsere Aufnahmebedinungen in die 6., 7. oder 10. Klasse. Ein Schulwechsel von der Mittelschule, der Realschule und des Gymnasium ist in die fünfstufige Form (6.-10. Jahrgangsstufe), in die vierstufige Form (7.-10. Jahrgangsstufe) sowie in die zweistufige Form (10. und 11. Jahrgangsstufe) möglich.

Sie können Ihr Kind aus der 4. Klasse anmelden.

Vorsaussetzungen

  1. Höchstalter am 30.06.: noch nicht 13 Jahre
  2. Im Übertrittszeugnis der Grundschule die Durchschnittsnote 2,66 oder besser in den Fächern Deutsch, Mathematik und Heimat- und Sachunterricht
  3. Über die Aufnahme entscheidet die Schulleitung

Sie können Ihr Kind aus der 5. oder 6. Klasse anmelden.

Vorsaussetzungen

  1. Höchstalter am 30.06.: 14 Jahre
  2. Zwischen- oder Jahreszeugnis

    1. der Mittelschule: 2,66 (M, D, E)
    2. des Gymnasiums / der Realschule

oder: Probeunterricht

Aus der 6. oder 7. Klasse (Mittelschule)

Voraussetzungen:

  1. Höchstalter (30.06.):

    • 14 Jahre
  2. Zwischenzeugnis:

    • 2,66 (M, D, E)
    • Geeignet zum Besuch des M-Zuges

Oder: Probeunterricht

Aus der 6. Klasse (Realschule / Gymnasium)

Voraussetzungen:

  1. Höchstalter (30.06.):

    • 14 Jahre
  2. Vorrückungserlaubnis in die 7. Klasse

Oder: Ohne Vorrückungserlaubnis

  • mindestens Note 4 (M, D, E) im Jahrgangszeugnis der 6. Klasse

Oder: Mit Aufnahmeprüfung

Ziel: Erwerb des Wirtschaftsschulabschlusses innerhalb von zwei Jahren

Voraussetzungen:

  1. Mittelschule:

    • Qualifizierender Mittelschulabschluss
    • mindestens Note 3 im Fach Englisch
    • oder erfolgreicher Mittelschulabschluss (Probezeit)
  2. Gymnasium / Realschule / M-Zweiges der Mittelschule

    • mindestens Note 4 (D, E) im Zeugnis der 9. Klasse